Anders als das Arbeitsverhältnis von TVöD-/TVL-Beschäftigten gelten für Beamte die verwaltungsrechtlichen Vorschriften des Bundes oder der Länder. An erster Stelle sind hier das Bundesbeamtengesetz (BBG), Beamtenstatusgesetz (BeamStatG) und die Landesbeamtengesetze zu nennen. Hinzu kommen neben den jeweiligen Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsvorschriften noch die disziplinarrechtlichen Normen sowie eine Vielzahl weiterer Gesetze, Verordnungen und Regelungen, welche für einzelne Verwendungen Anwendung finden. Für diese Rechtsstreitigkeiten sind anders als bei den anderen öffentlich-rechtlich Beschäftigten nicht die Arbeitsgericht, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig. Eine Besonderheit im Verwaltungsrecht besteht darin, dass häufig dienstrechtliche Maßnahmen unter Anordnung der sofortigen Vollziehung getroffen werden. Dies führt dazu, dass auch bei einem eingelegten Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage, die entsprechende Maßnahme bis zum Abschluss des Klageverfahrens als wirksam gilt. Will man dies verhindern, so bleibt einem nur die Möglichkeit parallel zum Widerspruch/zur Klage einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz zu stellen.

Klassische Konfliktfälle im Beamtenrecht sind:

- Übernahme vom Probeverhältnis in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

- Beurteilungen

- Gewährung von Zulagen für höherwertige Tätigkeiten

- Konkurrentenstreitigkeiten bei Stellenbesetzungen

- Versetzungen, Abordnungen oder Zuweisungen

- Gewährung von Beihilfe

- Disziplinarrechtliche Streitigkeiten über vermeintliche Dienstvergehen

- Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand

- Beurlaubung zwecks privatrechtlicher Tätigkeit

- Übertragung einer amtsangemessenen Beschäftigung