Das Vertragsrecht stellt einen der umfangreichsten Bereiche des Zivilrechts dar. Von ihm werden die meisten Rechtsgeschäfte des Alltags erfasst. Als bekannteste Beispiele seien Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, oder Darlehensvertrag genannt. Jede dieser Vertragsformen hat eigene Gestaltungsspielräume, eigene Verpflichtungen und eigene Gewährleistungsregelungen. Bereits die Einordnung eines Vertrages kann im Einzelfall schwierig sein, weil der konkrete Vertrag z.B. sowohl Elemente eine Kaufvertrages als auch solche eines Werkvertrages enthält. Zudem macht es bereits einen erheblichen Unterschied, ob der Vertrag zwischen Verbrauchern, zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer oder zwischen zwei Unternehmern geschlossen wird. Rechtsanwalt Feddersen berät sie, ob sie bei einem Pflichtverstoß einen Anspruch auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz haben und hilft Ihnen, diesen Anspruch durchzusetzen. Darüber hinaus hilft er Ihnen beim Entwurf entsprechender Verträge.