Unter den Begriff des öffentlichen Dienstrechts fallen sämtliche Beschäftigungsverhältnisse zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wie Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen. Als Beschäftigungsformen kommen hier die Beschäftigung als Angestellter aufgrund eines Arbeitsvertrages oder als Beamter aufgrund eines Verwaltungsaktes zum Tragen.