Als Vertretungsorgan der gesamten Mitarbeiter eines Betriebes kommt den Personalräten (im öffentlichen Dienst), den Betriebsräten (in der Privatwirtschaft) und den Mitarbeitervertretungen (bei kirchennahen Arbeitgebern) eine hohe Verantwortung zu. Auf der einen Seite sind sie verpflichtet, die Interessen sämtlicher Mitarbeiter des Betriebes nach Kräften zu vertreten. Zum anderen sind sie per Gesetz zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber/Dienstherren verpflichtet. Um beidem gerecht werden zu können, bedarf es umfassender Kenntnisse hinsichtlich der eigenen Aufgaben und Kompetenzen.

Im Rahmen von Dienst- oder Betriebsvereinbarungen haben Arbeitnehmervertretungen dann die Möglichkeit, Einfluss auf die arbeitsrechtlichen Bedingungen im Betrieb zu nehmen.

Rechtsanwalt Feddersen berät Arbeitnehmervertretungen hinsichtlich mitbestimmungspflichtiger Punkte, der Formulierung von Vereinbarungen, der Anrufung und Vertretung in Einigungsstellenverfahren sowie arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.